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1268. Januar 9. Breslau im Kapitel in der Egidienkirche.

5 id. Jan.

Bischof Thomas bestimmt unter Bestättigung der von ihm früher dem Kapitel geschenkten patrimonialen Güter Kazovo (Kasave bei Militsch), und Povidsco (Powitzko bei Militsch) nebst Gola (jetzt die Gohlhäuser zu Buckolowe gehörig), welche Güter nach dem Tode des jetzigen Inhabers, des archid. mag. Stephan, zur Collatur des Domkapitels gehören sollen, zu Vertheilungen an die in Breslau wirkliche Residenz haltenden Domherren die von den Stiften von Leubus, St. Vincenz und zum heil. Geist abgelösten Getreidezehnten (cribra) aus 17 Dörfern bei Goldberg, villa Lupi (Wolfsdorf), Conradeswald (Konradswaldau bei Schönau), Coufunge (Kaufung), villa Reinfridi (Röversdorf), Walchenhain (Falkenhain), Sonewald (Schönwaldau), Wizental (Wiesenthal bei Löwenberg), Nova villa (Längen-Neudorf) circa Sobot (Zobten bei Löwenberg), villa Hartbrechti (Harpersdorf), villa Peregrini (Pilgramsdorf), villa Alberti (Ulbersdorf), nova villa Sifridi (Seifersdorf bei Goldberg), Luzkersdorf (Leisersdorf), Adlungsdorph (Adelsdorf), Hartmanni villa (Hartmannsdorf), nova villa australis (Dürr-Neudorf am Rennwege oder Neudorf am Gröditzberge), sowie die von etwaigen remanenciis (Ueberschaaren) dieser Güter ausgesetzten Dörfer, und zu demselben Zwecke sowie auch zu einer Memorienstiftung für den Aussteller der in der Kathedralkirche begraben werden will, auf die Bitte der päpstlichen Legaten Jacob, Archid. von Lüttich und Guido, die Zehnten (jetzige und künftig erwachsende) im ganzen Distrikte von Bychina (Pitschen) zwischen dem preseca genannten Walde, der das Pitschen'sche Gebiet vom Namslauischen scheidet und den Grenzen des Herzogthums Krakau und Gross-Polens, soweit nicht solche Zehnten schon an Kirchen oder Stifter vergeben waren. Daran schliesst sich dann die Stiftung eines Altars des heil. Vincenz levita und Bischof Stanisl., wobei der Altarist (ein Vikar) 12 Mk. jährlich von obigen Zehnten haben soll. Auch soll von denselben Zehnten eine ewige Kerze gestiftet werden, welche einst am Grabe des Ausstellers brennen soll. Ferner sollen 2 Refektionen stattfinden, die eine am Feste des heil. Stanisl. (Mai 8) für die Domherren und Vikare, bei der andern sollen ausserdem auch die Armen bedacht werden, je mit 2 Pfennigen, doch solchen, deren höchstens 14 auf den Skot gehen. Ebenso sollen erhalten die Predigermönche und Minoriten (in Breslau) je 1 Vierdung, die Hospitäler z. heil. Geist, von St. Matthias und das der Aussätzigen bei St. Moritz je 1/2 Vierdung, das Sand- und Vincenzstift je 2 Kerzen a 2 Pfund Wachs, die Kirchen in und um Breslau zu St. Nicol., St. Moritz, egyptische Maria (jetzt Christophori), St. Michael, aller Heiligen (auf dem Elbing), St. Pet., St. Egid. und St. Martin je 1 Skot und 1 Kerze a 2 Pfund. Bis zum Tode des Ausstellers gilt für die Refektionen der Sterbetag seines Vaters der 26. Januar, doch sollen dieselben nur an wirkliche Residenz haltende Domgeistliche ertheilt werden.

Z.: Die Aebte von St. Vinc. und Kamentz, Vitus und Günther, Ludwig portenarius, Br. Lodwicus aus Leubus, Br. Alb. Kellermeister von Heinrichau, Br. Andr. von Kamenz, die Bresl. Domherren mag. Boguzl. Propst, Nic. Dechant, mag. Steph. archid., Conr. cant., die Archidiakone Thomas von Oppeln, Milejus von Glogau, mag. Francco von Liegnitz, mag. Jac., Ecard, Leonard, Wolker, Boguzl. presb., Leon., Pet., Otto, Heinr., Nic. custodis nepos, mag. Pardus, Demetr., Andr., Heinr. Bresl. Domh.


Aus dem Or. mit dem S. des Bischofs und des Kapitels D.-A. EE. 7 in der Zeitschrift V. 380. Ich hatte hier nachzuweisen gesucht, dass in unserer Urkunde zwei aus verschiedenen Zeiten stammende Urkunden zusammengearbeitet sein müssten, und dass auch von den Zeugen nur das Domkapitel wirklich dem Jahre 1268 angehöre, die davorstehenden Aebte und Mönche aber einer früheren Urkunde etwa aus der Zeit von 1247-1251. Entscheidend waren dabei für mich vor Allem die Namen der beiden Aebte, welche nur in die erwähnte frühere Zeit passen würden. Nachdem aber inzwischen festgestellt worden, dass Abt Veit vom Sandstifte noch 1269 o. T. eine im Original erhaltene, ganz unverdächtige Urkunde ausgestellt hat, dass also die Angaben Görlich's (Vincenzstift I. 52) über ihn irrig sind, möchte ich um des scheinbaren Anachronismus bezüglich des Abtes Günther von Kamenz (vgl. Frömrich Kamenz 29), meine Verdächtigung der hier vorliegenden Urkunde nicht mehr aufrecht erhalten, sondern lieber unentschieden lassen, ob man entweder die jenen Anachronismus eigentlich allein begründende Urkunde von 1251 (o. No. 773) anzweifeln resp. einer späteren Zeit zuweisen wolle, wozu die Zeugen einladen, oder aber vielleicht Günther erst nach Moritz setzen wolle. Dass im Uebrigen unsere Urkunde zwischen verleihen und bestättigen nicht überall scharf unterscheidet, erscheint weniger befremdend. Daran aber möchte ich festhalten, dass die vorliegende Urkunde nicht wohl das an mehreren Orten angeführte feierliche Testament des Bischofs sein könne. Aus diesem letzten eine bedeutende Bücherschenkung erhalten zu haben, rühmten sich die Breslauer Dominikaner, Dirrpauer Manuskr. P.-A. D. 27 f. 51.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.